Die Aebi Schmidt Gruppe stärkt ihre Marktposition in Nordeuropa

Frauenfeld, Februar 18, 2020 – Die in der Schweiz domizilierte Aebi Schmidt Group übernimmt den führenden finnischen Hersteller von Strassenunterhaltsfahrzeugen und -ausrüstungen, Arctic Machine Oy. Damit baut die Aebi Schmidt Group ihre Marktposition in Nord und Osteuropa weiter aus.

Arctic Machine Oy ist ein führender Hersteller von Fahrzeugen und Ausrüstungen für die ganzjährige Instandhaltung von Strassen und Flughäfen, mit klarem Fokus auf intelligente Mobilität und digitale Transportlösungen.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Jyväskylä blickt auf eine über 80-jährige Geschichte zurück und hat sich im vergangenen Jahrzehnt vom Gerätehersteller zum Komplettanbieter von intelligenten Lösungen für Verkehr und Strassenunterhalt entwickelt. Einen grossen Anteil des Umsatzes erzielt Arctic Machine Oy ausserhalb von Finnland, mit einer starken Marktpräsenz im restlichen Skandinavien, den baltischen Ländern und in Russland. Für die Aebi Schmidt Group bedeutet die Akquisition eine ideale Ergänzung des Produktportfolios und den Ausbau ihrer Position im nord- und osteuropäischen Markt.
«Das solide und profitable Wachstum von Arctic Machine Oy zeigt: Das Unternehmen orientiert sich an den Bedürfnissen der Kunden und hat sich auf diese Weise vom Produktzum Full Service Anbieter entwickelt», sagt Barend Fruithof, CEO der Aebi Schmidt Group. «Das ist genau der Weg, den die Aebi Schmidt Group eingeschlagen hat und auch deshalb passt Arctic Machine Oy perfekt zu uns.»
Arctic Machine Oy wird als eigenständige Marke weitergeführt, unter dem bisherigen Management und mit der gesamten Belegschaft. Der CEO von Arctic Machine Oy, Juha Jääskelä, ist überzeugt: «Als Teil der Aebi Schmidt Group kann Arctic Machine Oy in neue Märkte vordringen und ergänzt das Aebi Schmidt Angebot für Kunden in bestehenden Märkten ideal. Arctic Machine Oys bisherige Eigentümer sind überzeugt, dass sich die erfolgreiche Geschichte von Arctic Machine Oy als High-End Lösungsanbieter auch unter der neuen Eigentümerschaft fortsetzen wird.»